V E R H A N D E L T

Wunderthausen, den 27. September 1871.

Bei der Benutzung des durch Vergleich vom 17. April 1811 seitens der Gemeinde Wunderthausen erworbenen und für dieselbe im Hypothekenbuche eingetragenen Waldes haben bisher die Besitzer der 40 alten Sohlstätten resp. deren Rechtsnachfolger gewisse Vorrechte durch Bezug von Deputatholz, Weide, Streu usw. genossen, deren Anerkennung von der Aufsichtsbehörde für die Zukunft verweigert ist. Um eine prozessualische Erörterung über die Existenz und rechtliche Begründung dieser Vorrechte an den Nutzungen des Wunderthäuser Kommunalwaldes zu vermeiden, ist zwischen

A., dem Herrn Amtmann Dettke zu Berleburg als Officialmandatar der Gemeinde Wunderthausen, deren ordentliche Vertretung wegen collidirenden Privat-Interesses die Rechte der Gemeinde in dieser Angelegenheit nicht wahrnehmen kann einerseits, und
B., den alten Sohlstättenbesitzern zu Wunderthausen, sowie den Rechtsnachfolgern derselben in Bezug auf die Nutzung des Kommunalwaldes andererseits, und zwar:

1.

der Schulgemeinde Wunderthausen, vertreten durch den Amtmann Dettke und die Schulvorsteher Franz Homrighausen und Johannes Fuchs, als Besitzerin der alten Sohlstätte Flur III Nr. 192,

2.

dem Gabriel Riedesel als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 238a,

3.

dem Wirt Heinrich Riedesel als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 284/180,

4.

dem Heinrich Born als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 202,

5.

dem Ludwig Weller senior (Hude) als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 293/163

6.

der Ww. Johannes Müsse (Scherer(?) als Besitzerin der alten Sohlstätte Flur III Nr. 148,

7.

den Erben Lache, vertreten durch Franz Lache, als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 138

8.

dem Johannes Homrighausen (Große) als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 204

9.

dem Ludwig Müsse (Hase) als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 248 und

10.

dem Wilhelm Lauber als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 337/247

ad 2 bis 10 zu Wunderthausen wohnhaft.

11.

dem Johannes Fuchs als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 250 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

12.

den Erben Johannes Gerbracht: Ehefrau Johannes Weller und Katharine Gerbracht - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 195,

13.

dem Christian Guntermann als gegenwärtigem Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 28 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

14.

Meyer Gunzenhäuser - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 186/1

15.

dem Franz Homrighausen (Linde) - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 343/218,

16.

demselben - als Besitzer der Hälfte des mit der alten Sohlstätte Flur III Nr. 138 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwald,

17.

demselben - als Besitzer der Hälfte des mit der alten Sohlstätte Flur III Nr. 204 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwald,

18.

dem Franz Strackbein als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 207 und Inhaber der Hälfte des früher damit verbunden gewesenen ganzen Nutzungsrechts am Streitwald,

19.

dem Georg Homrighausen (Lipses) als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 166 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

20.

dem Hermann Homrighausen (Hude) als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 294/163 und Inhaber des bisher damit verbundenen 1/2 Nutzungsrechts am Streitwald,

21.

dem Johannes Homrighausen (Haseberger) als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 234 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

22.

dem Lehrer Ludwig Homrighausen - desgleichen der alten Sohlstätte Flur II Nr. 44,

23.

Franz Homrighausen (Schäfers) - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 240,

24.

Ludwig Homrighausen (Wetzel) - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 211,

25.

demselben - als gegenwärtigen Besitzer der Hälfte des mit der alten Sohlstätte Flur III Nr. 204 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwald,

26.

dem Heinrich Knebel (Bäcker) als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 338/228 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

27.

dem Lehrer Steinmeyer als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 252 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

28.

dem Ludwig Homrighausen (Bormann) - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 318/257,

29.

demselebn - als gegenwärtigen Besitzer des mit der alten Sohlstätte Flur III Nr. 148 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwald,

30.

dem Heinrich Kroh (Schwarze) als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 339/227 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

31.

dem Wilhelm Lauber - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 235/245,

32.

der Ww. Johannes Lauber (Hohmanns) als Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 319/208 und Inhaber des Hälfte des früher damit verbunden gewesenen ganzen Nutzungsrechts am Streitwald,

33.

dem Johannes Mörchen und der Ww. Philipp Schneider als gegenwärtigen Besitzern der alten Sohlstätte Flur III Nr. 203 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

34.

der Erben Müller Mörchen, vertreten durch die Vormünder Georg Ludwig Riedesel und Ludwig Homrighausen - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 136,

35.

dem Georg Ludwig Riedesel (Seime) als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 333/255 und Inhaber des bisher damit verbundenen Nutzungsrechts am Streitwald,

36.

dem Ludwig Riedesel zu Rehseifen - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 162,

37.

dem Ludwig Riedesel am Lotzenberg - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 235

38.

dem Ludwig Heinrich Riedesel (Weimar) - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 334/253,

39.

dem Hermann Schmidt - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 156,

40.

dem Johannes Strackbein (Kurts) - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 198,

41.

dem Johann Georg Strackbein (Seiler) - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 326/259

42.

dem Ludwig Strackbein (Guntermann) - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 201,

43.

dem Ludwig Heinrich Strackbein (Mannes) vertreten durch den Vormund Johannes Strackbein - desgleichen der alten Sohlstätte Flur III Nr. 181,

44.

dem Johann Georg Weller (Kellers) als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 348/213 und Inhaber der Hälfte des früher damit verbunden gewesenen ganzen Nutzungsrechts am Streitwald,

45.

dem Jakob Spies als gegenwärtigen Besitzer der alten Sohlstätte Flur III Nr. 342/223 und Inhaber der Hälfte des früher damit verbunden gewesenen ganzen Nutzungsrechts am Streitwald,

46.

 dem Wilhelm Hüster zu Alertshausen, vertreten durch seinen Sohn Geoerg Hüster daselbst als gegenwärtigen Inhaber der Hälfte des früher mit der Sohlstätte Flur III Nr. 192 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwalde,

47.

demselben - als gegenwärtigem Inhaber des früher mit der Sohlstätte Flur III Nr. 202 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwalde,

48.

demselben - als gegenwärtigem Inhaber der Hälfte des früher mit der Sohlstätte Flur III Nr. 348/213 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwalde,

49.

dem Johann Georg Riedesel zu Rüsselbach als gegenwärtigem Inhaber des früher mit der Sohlstätte Flur III Nr. 284/180 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwalde,

50.

dem Johann Georg Homrighausen (Franzose) zu Wunderthausen- desgleichen der Sohlstätte Flur III Nr. 337/247,

51.

dem Johann Georg Lauber, daselbst, als gegenwärtigen Inhaber der Hälfte des früher mit der Sohlstätte Flur III Nr. 342/223 verbunden gewesenen Nutzungsrechts am Streitwalde,

52.

demselben - desgleichen der Sohlstätte Flur III Nr. 248,

53.

dem Johannes Homrighausen und Hermann Riedesel, daselbst - desgleichen der Sohlstätte Flur III Nr. 207,

54.

dem Ludwig Homrighausen (Leye), daselbst - desgleichen der Sohlstätte Flur III Nr. 192,

55.

dem Waldwärter Riedesel II zu Landebach - desgleichen der Sohlstätte Flur III Nr. 319/208,

56.

demselben - desgleichen der Sohlstätte Flur III Nr. 248, und

57.

dem Franz Lache (Hanjörges) zu Wunderthausen - desgleichen der Sohlstätte Flur III Nr. 138,

folgender Vertrag abgeschlossen worden:

§ 1
Die vorstehend sub 1 bis 57 incl. aufgeführten Sohlstättenbesitzer und Nutzungsberechtigten erkennen hierdurch an, daß der aus den Kataster-Parzellen Flur V Nr. 41, 42, 44 bis 53 incl. der Katastralgemeinde Wunderthausen bestehenden sog. Streitwald Eigentum der politischen Gemeinde Wunderthausen ist und daß den bisherigen Nutzungsberechtigten an diesem Walde nur die in diesem Vertrage speziell festgestellten Nutzungsrechte zustehen. Dagegen erkennt die Gemeinde Wunderthausen an, daß die im Hypothekenbuche auf den Namen des Franz Homrighausen et. Cons eingetragenen Parzellen Flur IV Nr. 10, 11, 12, 17 und 125 der Katastralgemeinde Wunderthausen Eigentum derjenigen Interessenten sind, welche dieselben gekauft und bezahlt haben, so daß die Gemeinde auf diese Grundstücke keinen Anspruch macht.

§ 2
Die bisherigen Nutzungsberechtigten bezeichnungsweise die Rechtsnachfolger der alten Sohlstättenbesitzer in Bezug auf den Genuß der Nutzung des Streitwaldes erhalten als Entschädigung für ihre etwaigen privatrechtlichen Nutzungsrechte an dem Streitwalde jährlich für jede Nutzungsberechtigung ein Klafter Buchenholz, und zwar gemischtes Kloben- und Knüppelholz von 108 Kubikfuß Rauminhalt (70 Kubikfuß Holzmasse) das Recht zum Bezug dieses Holzes ist als ein privatrechtliches zum freien Vermögen der Nutzungsberechtigten anzusehen.

§ 3
Es wird allerseits anerkannt, daß als berechtigt zum Bezuge der einen Klafter Buchenholz in Gemäßheit des § 2 die im Eingang sub Nr. 11 bis 57 incl. aufgeführten Contrahenten anzusehen sind. Dieselben haben ihre bezüglichen Rechte seiner Zeit von den Besitzern alter Sohlstätten erworben oder sind selbst im Besitze alter Sohlstätten. Die vorbenannten sub 1 bis 10 incl. aufgeführten Sohlstättenbesitzer erkennen dabei an, daß die sub. Nr. 11 bis 57 incl. aufgeführten Nutzungsberechtigten die früher mit ihren Sohlstätten verbundenen Nutzungsrechte am Streitwalde in rechtsverbindlicher Weise erworben haben und verzichten ihrerseits auf jedes Recht an den Nutzungen des Streitwaldes. Allerseits wird endlich anerkannt, daß die sub Nr. 1 bis 45 aufgeführten Contrahenten wirklich die gegenwärtigen Besitzer der im Jahre 1811 vorhandenen Sohlstätten sind und wird demnach ihre Legitimation zur Abgabe der vorstehenden Erklärung selbst akzeptiert.

§ 4
Die Berechtigung zum Bezuge von Holz gemäß § 2 darf fernerhin nur insoweit geteilt und zersplittert werden, daß jeder Berechtigte mindestens ein Klafter Holz zu beziehen hat. Geschieht dennoch eine weitere Teilung, so fällt die Verabfolgung von Holz an die zu weniger als eine Klafter Berechtigten so lange aus, bis die betreffenden Berechtigungen wieder zu solchen von einer Klafter oder mehr konsolidiert sind. Auch ist in solchen Fällen der Zersplitterung von Holzberechtigungen die politische Gemeinde befugt, aber nicht verpflichtet, die Berechtigungen zu weniger als ein Klafter Holz durch Zahlung des zwanzigfachen Geldbetrages abzulösen, welcher im Durchschnitt der letzt verflossenen 3 Jahre für ein gleiches Quantum von Holz ders. Art bei den Holzverkäufen im Wunderthäuser Gemeindewald erzielt worden ist. Die nämliche Berechtigung zur Ablösung steht der Gemeinde Wunderthausen hinsichtlich derjenigen Holzberechtigungen zu, welche fernerhin an Nicht-Eingesessene der Gemeinde Wunderthausen veräußert oder übertragen werden möchten. Die in der Einleitung sub. 1 bis 57 incl. aufgeführten Waldinteressenten verzichten auf alle weiteren Vorzugsrechte in Bezug auf die Benutzung des Gemeindewaldes. Diese Benutzung für die Zukunft zu regulieren, bleibt der politischen Gemeinde unter Aufsicht der zuständigen Staatsbehörde überlassen.

§ 6
Sämtliche Kontrahenten verpflichten sich hierdurch, den gegenwärtigen Vertrag gerichtlich oder notariell anzuerkennen, sobald derselbe die Genehmigung der Königlichen Regierung erhalten haben wird.

Unterschriften