U R K U N D E
ÜBER DIE ERRICHTUNG DER UNSELBSTÄNDIGEN STIFTUNG
" S T R E I T W A L D "
DURCH DIE GEMEINDE WUNDERTHAUSEN

Die politische Gemeinde Wunderthausen ist Eigentümerin des sogenannten Streitwaldes, der in den Gemarkungen Wunderthausen und Hallenberg liegt. Wegen dieses Waldes ist es in den vergangenen Jahrhunderten wiederholt zu Streitigkeiten mit den Einwohnern des benachbarten Hallenbergs gekommen, da die Einwohner beider Gemeinden den Streitwald für sich in Anspruch nahmen. Dies hat zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten vor den damaligen Reichsgerichten in Speyer und Wetzlar geführt, die schließlich durch einen Vergleich vom 17. April 1810 beendet wurden. In diesem Vergleich wurde der Wald hälftig zwischen den Einwohnern beider Gemeinden geteilt und nach erfolgter Vermessung auf die politische Gemeinde Hallenberg und die politische Gemeinde Wunderthausen im Hypothekenbuch eingetragen. Diese Eintragung erfolgte irrtümlich, da in der Vergangenheit der Wald von den früheren Sohlstättenbesitzern und deren Rechtsnachfolgern bewirtschaftet worden war und nicht von der Gemeinde Wunderthausen. Zu diesem Irrtum konnte es dadurch kommen, weil die Sohlstättenbesitzer mit den Einwohnern der pol. Gemeinde Wunderthausen seinerzeit vollständig identisch waren. Die irrtümliche Eintragung auf die Gemeinde Wunderthausen fiel in der Folgezeit auch zunächst nicht weiter auf, weil die Bewirtschaftung des Waldes wie vor Abschluß des Vergleichs, bei den Sohlstättenbesitzern und etwaigen Rechtsnachfolgern lag. Diese trugen sämtliche mit dem Grundbesitz und dem aufstehenden Holz verbundenen Steuern, wie auch die Kosten der Aufforstung.
Ausweislich der Akten der Gemeinde wurde erstmalig im Jahre 1848 der Streitwald von der Aufsichtsbehörde als Kommunalwald und nicht als Interessentenwald bezeichnet. Dies führte sofort zu dem Widerspruch der Berechtigten. Trotzdem beharrte die Aufsichtsbehörde darauf, daß die politische Gemeinde Wunderthausen aus der irrtümlichen Eintragung in das Hypothekenbuch ihre Rechte als Eigentümer wahrnahm. Mit anderen Worten: Die Aufsichtsbehörde begann den Nutzungsberechtigten die Verfügung über den Wald streitig zu machen. Dies führte zu erneuten Verhandlungen, die, da auch die Aufsichtsbehörde einem Rechtsstreit aus dem Wege gehen wollte, in einem erneuten Vergleich mündete. In diesem Vergleich haben die Sohlstättenbesitzer und ihre Rechtsnachfolger formell das Eigentum der politischen Gemeinde Wunderthausen anerkannt, während diese sich zur Abgeltung der Nutzungsrechte zur Lieferung bestimmter Holzmengen entsprechend den jeweiligen Berechtigungen verpflichtete. Seitdem hat die Bewirtschaftung des Waldes bei der politischen Gemeinde Wunderthausen gelegen, welche die Erträge ausschließlich der Gemeinde Wunderthausen hat zukommen lassen. Mit dieser Regelung haben sich die früheren Berechtigten nur deshalb einverstanden erklärt, weil zum Zeitpunkt des Vergleichabschlusses im Jahre 1871 die Einwohner mit den Berechtigten so gut wie identisch waren, so daß ihnen der Ertrag des Waldes neben den vereinbarten Holzlieferungen doch wieder zugute kam. Durch die Jahrhundertelangen Rechtsstreitigkeiten mit der Gemeinde Hallenberg war der Streitwald nach Abschluß des Vergleichs 1810 in einem verwahrlosten Zustand. Durch Hand- und Spanndienste und beträchtliche Opfer an Geld, die der sehr armen Gemeinde besonders schwerfielen, ist der Wald seitdem in einen gepflegten Zustand versetzt worden. In einer Zeit, in der die Einwohner anderer Gemeinden ihren eigenen Wald aufforsteten und pflegten, haben die Bürger der Gemeinde Wunderthausen sich voll und ganz für ihren Wald eingesetzt. Dieser große körperliche und finanzielle Einsatz erfolgte ausschließlich im Hinblick darauf, daß der Wald nach wie vor letztlich den Einwohnern des Ortes zugute kommen sollte. Die Aufopferung für den Wald ging sogar so weit, daß selbst im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens in den 50iger Jahren die meisten Bürger auf die ihnen zustehenden Rechte (Hude-, Leseholz-, Lehm- und Laubrechte) verzichtet haben. Auch dieser Verzicht geschah allein in Ansehung der Tatsache, daß der Ertrag des Waldes ausschließlich der Gemeinde zugute kam.
Um auch nach der bevorstehenden kommunalen Neugliederung, bei der die politische Gemeinde Wunderthausen in der Großgemeinde Bad Berleburg aufgehen wird sicherzustellen, daß die Erträgnisse des Waldes den Angehörigen der pol. Gemeinde Wunderthausen zugute kommen, sondert die Gemeinde Wunderthausen den sog. Streitwald aus ihrem Vermögen aus und errichtet eine unselbständige Stiftung, die von der politischen Gemeinde Wunderthausen bezw. deren künftiger Rechtsnachfolgerin getrennt von dem übrigen Gemeindevermögen verwaltet werden soll.
Zweck der Stiftung ist es, den Reinerlös aus dem Streitwald nur im Bereich der jetzigen Gemeinde Wunderthausen für Einrichtungen zu verwenden, die im allgemeinen Interesse der Bürger liegen.
Der Streitwald setzt sich aus folgenden, im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Berleburg von Wunderthausen Blatt 0001 verzeichneten Grundstücke zusammen:

Gemarkung Diedenshausen

Flur 6          Flurstück 203   Holzung, auf`m Platz                       1.41,97 ha

Gemarkung Wunderthausen

Flur 1 Flurstück 2              Holzung, der alte Rüstplatz               7.09,80 ha
Flur 1 Flurstück 10            Holzung, Heiligenbornseite               6.93,78 ha
Flur 9 Flurstück 3              Holzung, Haiskopf                           9.99,24 ha
Flur 9 Flurstück 5              Holzung, die Saalhecke                  11.58,62 ha
Flur 9 Flurstück 45            Holzung, Haiskopf                           3.64,45 ha
Flur 10 Flurstück 6            Holzung, hinterm Bruch                    2.89,60 ha
Flur 10 Flurstück 10          Holzung, auf den Schafbäumen         8.21,75 ha
Flur 10 Flurstück 12          Holzung, auf den Schafbäumen       16.13,26 ha
Flur 10 Flurstück 14          Holzung, am Garges                         4.92,08 ha
Flur 10 Flurstück 15          Holzung, Lotzes Wiese                     6.89,36 ha
Flur 10 Flurstück 17          Holzung, Seilers Köpfchen              14.63,56 ha
Flur 10 Flurstück 19          Holzung, Nonnenwinkel                    3.07,32 ha
Flur 10 Flurstück 20          Holzung, das süße Plätzchen             7.18,00 ha
Flur 10 Flurstück 21          Holzung, Haselrücken                       7.18,00 ha
Flur 10 Flurstück 23          Holzung, Haselrücken                          31,50 ar
Flur 10 Flurstück 28          Holzung, Saalhecke                             40,30 ar
Flur 10 Flurstück 31          Holzung, Saalhecke                          2.32,35 ha
Flur 10 Flurstück 33          Holzung, Guntermanns Köpfchen      4.18,01 ha
Flur 10 Flurstück 48          Holzung, vor der Wiese                       39,75 ar
Flur 10 Flurstück 51          Holzung, vor der Wiese                       31,42 ar
Flur 10 Flurstück 52          Holzung, vor der Wiese                    5.12,12 ha
Flur 10 Flurstück 53          Holzung, vor der Wiese                       24,34 ar
Flur 11 Flurstück 14          Holzung, auf`m Gefälle                      2.44,29 ha
Flur 1 Flurstück 3              Holzung, bei der gebohlten Pfütze    11.77,74 ha
Flur 1 Flurstück 1              Holzung, bei der Fliegenhütte             7.45,40 ha
Flur 1 Flurstück 6              Holzung, über`m Heiligenborn            8.06,56 ha
Flur 1 Flurstück 8              Holzung, Teufelshof                         16.54,79 ha
Flur 9 Flurstück 65            Holzung, die Wildhecke                   17.47,33 ha
Flur 1 Flurstück 5              Weg, bei der gebohlten Pfütze              16,41 ar
Flur 1 Flurstück 7              Weg, über`m Heiligenborn                    70,34 ar
Flur 1 Flurstück 9              Weg, Heiligenbornseite                         36,51 ar
Flur 1 Flurstück 4              Wasserlauf (Bach), Schwarzenau            3,67 ar
Flur 9 Flurstück 6              Weg, die Saalhecke                              53,25 ar
Flur 10 Flurstück 9            Weg, auf den Schafbäumen                   37,04 ar
Flur 10 Flurstück 11          Weg, auf den Schafbäumen                   22,85 ar
Flur 10 Flurstück 13          Weg, am Garges                                1.15,96 ha
Flur 10 Flurstück 22          Weg, Haselrücken                                  5,95 ar
Flur 10 Flurstück 30          Weg, die Saalhecke                              40,88 ar
Flur 10 Flurstück 5            Weg, hinterm Bruch                              69,49 ar
Flur 10 Flurstück 16          Weg, Seilers Köpfchen                         52,22 ar
Flur 10 Flurstück 37          Kreisstraße 4915, von Wunderthausen
                                         zur Landstraße 717                            1.11,84 ha
Flur 10 Flurstück 49          Weg, vor der Wiese                              75,96 ar

Gemarkung Hallenberg

Flur 16 Flurstück 22                                                                 10.29,04 ha
Flur 16 Flurstück 23                                                                 14.61,81 ha

Die Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt durch die für Wunderthausen zuständige Gemeinde gemäß den Vorschriften der §§ 82 ff. Gemeindeordnung NW in der zur Zeit gültigen Fassung.

                Homrighausen    Bürgermeister

                Riedesel             Gemeindeverordneter

                Weller                Schriftführer